Arbeitsstipendien für Literatur und Comic

Die Behörde für Kultur und Medien fördert professionell arbeitende Autor:innen und Comic-Zeichnerinnen, um das literarische Schaffen in Hamburg anzuregen und zu festigen.

Hintergrund

Wichtige Diskussionen über gesellschaftliche Verantwortung sowie über die Rolle der Literatur werden häufig von Autor:innen angestoßen, sei es aus der Belletristik, der Kinder- und Jugendliteratur, dem Sachbuch, der Lyrik, von Dramatiker:innen oder aus der Comic-Szene. Die Behörde für Kultur und Medien schreibt zwölf Arbeitsstipendien aus, um Literaturschaffende bei ihren aktuellen Projekten zu unterstützen. Das Stipendium ermöglicht den Stipendiat:innen, sich ohne größere finanzielle Zwänge auf ihre literarische Weiterentwicklung zu konzentrieren.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal, das vom 3. März bis zum 31. März 2025 (24.00 Uhr) geöffnet ist.

Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 20 MB.

Förderkriterien

  • Wohnsitz: Die Bewerber:innen müssen einen Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen.
  • Wer wird gefördert: Gefördert werden ausschließlich professionell arbeitende Autor:innen und Comic-Zeichner:innen.
  • Was wird nicht gefördert: Projekte von Studierenden und wissenschaftliche Arbeiten werden nicht gefördert.
  • Projektstatus: An dem eingereichten Projekt soll bereits gearbeitet werden.
  • Publikationen: Die bisherigen Arbeiten der Bewerber:innen dürfen nicht ausschließlich als Selfpublisher oder in Zuschussverlagen veröffentlicht worden sein.

Förderumfang

  • Fördersumme: Die Stipendien i.H.v. 10.000 Euro werden als Einmalbetrag im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt.
  • Berichts- und Nachweispflicht: Nach Ablauf des Kalenderjahres 2025 wird bis zum 31.1.2026 ein kurzer Sachstandsbericht (max. 2 A4-Seiten) über den Stand des geförderten Projekts erbeten. In der Publikation des Projekts ist auf die Förderung mit folgendem Wortlaut hinzuweisen: „Gefördert mit einem Arbeitsstipendium für Literatur und Comic der Behörde für Kultur und Medien Hamburg“
  • Wiederbewerbung: Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung frühestens nach drei Jahren möglich. Wer das Stipendium 2025 erhält, kann sich 2028 erneut bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt über den Online-Dienst der Behörde für Kultur und Medien. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • persönliche Angaben: Name, Anschrift, Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg, Kontodaten
  • Projektbeschreibung / Exposé: Eine prägnante Darstellung Ihres Projekts auf einer 1 A4-Seite.
  • Arbeitsbiografie: Eine Übersicht über die wichtigsten Lebensstationen sowie bisherige Publikationen und ggf. Auszeichnungen, max. 1 A4-Seite
  • Professionalität: Nachweis von mindestens einer eigenständigen Publikation in einem Publikumsverlag oder ein entsprechender Verlagsvertrag.
  1. Für den Bereich Literatur: Textprobe, max. 3 Normseiten
  2. Für den Bereich Comic: Arbeitsprobe, 5 bis 10 fertig gezeichnete Seiten sowie ggf. bis zu 10 weitere Seiten Storyboard. Bitte reichen Sie keine Bücher oder ganze Manuskripte ein.

Bei Fragen stehen wir Ihnen via E-Mail an kb-literatur@bkm.hamburg.de oder telefonisch unter 040.428 24 290 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Arbeitsstipendien für Comic-Künstler*innen

Sehr gute Nachrichten: Der Deutsche Literaturfonds hat ein neues Förderprogramm für Comicschaffende aufgelegt. Künftig wird er jährlich bis zu fünf Arbeitsstipendien an Comic-Künstler*innen in Höhe von 3.000 im Monat mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vergeben.
Zur Vorjury gehören derzeit: Sonja Eismann, Ole Frahm, Axel Halling, Katja Rausch und Timur Vermes. Eine Expertise ist also in der Tat vorhanden.
Alle Informationen und das Bewerbungsformular finden sich auf den Seiten des Deutschen Literatufonds.

Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von Werken hoher Qualität dienen.

Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:

  • ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
  • eine Arbeitsprobe des Projekts von mindestens zehn gezeichneten Seiten
  • eine Bio-Bibliographie
  • eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten auch eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. August möglich.